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AGB – Hanti-Travaller

Allgemeine Geschäftsbedienungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 01.01.2018

Mietpreise: Die Preisliste gilt für das laufende Jahr.  Im Mietpreis ist enthalten:   250 km/Tag (Freikilometer), ab den 15. Miettag sind alle km frei, jedoch auf maximal 10.000 km pro Anmietung begrenzt. Pro gefahrenen Mehrkilometer werden 0,30 € abgerechnet, spezielle Versicherungen für Vermietfahrzeuge  –  mit 1.000,- € Selbstbeteiligung pro Schadensfall. Incl. jeweilig gültige Mehrwertsteuer und Schutzbrief  für In- und Ausland.

Mietvertrag: Mietvertrag und Onlinebuchungen werden erst  nach schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich.
Berechnung des Mietpreises erfolgt bis zur Fahrzeugrücknahme. Die Rücknahme des Wohnmobils ist im Mietvertrag festgelegt. Bei einer vorzeitigen Rückgabe des Wohnmobils, reduziert sich der Mietpreis nicht.
Zahlungsweise: Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20%, jedoch mindestens 250,- €, fällig. Die Restsumme ist bis spätestens 4 Wochen vor Mietantritt  zu zahlen. Bei Buchungen die erst 14 Tage oder kürzer vor Abfahrt erfolgen, ist der gesamte Mietpreis sofort fällig. Pro Mahnung werden 10,-€ Mahngebühren berechnet.
Kaution: Die vom Mieter zu leistende Kaution beträgt – soweit nicht anders vereinbart – 1.000,- € pro Schadenfall und dient als Sicherheit für alle Ansprüche des Vermieters aus und im Zusammenhang mit dem getroffenen Fahrzeugmietverhältnis. Die Kaution wird dem Mieter auf dem Übergabeprotokoll quittiert. Wird das Fahrzeug ohne Beschädigungen zur vereinbarten Zeit zurückgegeben, erhält der Mieter die Kaution zurück. Im Falle einer Beschädigung oder bei verspäteter Rückgabe des Wohnmobils, kann die volle Kaution einbehalten werden, bis die Höhe des Schadens ermittelt ist. Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz-, Fährgebühren sowie Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters.
Ersatzfahrzeug: Falls die gebuchte Fahrzeugkategorie nicht zur Verfügung gestellt werden kann, ist der Vermieter bemüht ein gleichwertiges Fahrzeug, ein größeres Fahrzeug zum selben Mietpreis oder ein kleineres Fahrzeug mit Erstattung der Preisdifferenz bereitzustellen.

Rücktritt vom Vertrag: Der Rücktritt sowie die Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Es zählt der Posteingang beim Vermieter.

Rücktritts-/Stornierungskosten bis 90 Tage vor Reiseantritt 20% der Miete.
Bis 60 Tage vor Reiseantritt 40 % der Miete.
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 60 % der Miete.
Ab 29 Tage vor Reiseantritt 100 % der Miete.

Der volle Mietpreis ist zu zahlen, wenn das Reisemobil ohne Rücktrittserklärung nicht übernommen  wird. Der Vermieter ist nicht in jedem Fall verpflichtet, ein gestellter Ersatzmieter vom Mieter zu akzeptieren.
Übergabe, Rückgabe, Reinigungsgebühren: Pro Anmietung fällt eine Servicepauschale an. Diese beinhaltet eine ausführliche Fahrzeugeinweisung sowie die betriebsbereite Übergabe des Fahrzeugs, Toilettenkonzentrat sowie einen vollen Gasbehälter (11 Kg). Zu Lasten des Mieters gehen die Treibstoff-/ und Betriebskosten, diese sind nicht im Mietpreis enthalten. Das Fahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben, bei Nichteinhaltung fällt zusätzlich zu den Betankungskosten (2,-€/Liter Diesel) eine Aufwandspauschale in Höhe von 20,-€ an.
– Die im Mietvertrag eingetragenen Zeiten zur Fahrzeugübernahme sowie Rückgabe müssen unbedingt eingehalten werden. 35,- € berechnen wir pro halbe Stunde Verspätung als Bereitstellungsgebühr, wenn das Fahrzeug nicht zur vereinbarten Zeit übernommen wird.

Wird das Reisemobil nicht zur vereinbarten Zeit übernommen, berechnen wir pro halbe Stunde Verspätung 35,- € als Bereitstellungsgebühr. Maximale Bereitstellungsdauer 1 Stunde.
– Die Rückgabe des Wohnmobils erfolgt am letzten Miettag zur vereinbarten Zeit  bis spätestens 10.00 Uhr (oder nach Absprache). Die Rückgabezeit ist unbedingt einzuhalten. Wird das Reisemobil verspätet zurückgebracht, berechnen wir pro halbe Stunde Verspätung eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 35,- €. Auch haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden. (Nachfolgetermine können nicht eingehalten werden)
– Das Wohnmobil ist innen gereinigt – alle Schränke, Truhen, Nasszelle, Toilette, Führerhaus und Fußboden sind feucht auszuwischen –  zu übergeben. Der Fäkalientank der Toilette ist zu entleeren und auszuspülen. Der Abwassertank ist ebenfalls zu entleeren. (Keine Scheuermittel für die Reinigung verwenden. Die Fenster nicht mit spiritushaltigen Reinigungsmitteln reinigen.) Für Schäden haftet der Mieter.
– Ist die Reinigung nicht nur zum Teil erfolgt, so hat der Mieter für eine Innenreinigung 100,- € und für eine Toilettenreinigung zusätzlich 110,- €.
Fahrer müssen mindestens 23 Jahre alt und mindestens zwei Jahre im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse sein, dies gilt für Fahrzeuge bis 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht sowie für Fahrzeuge über 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht. Alle Fahrer werden nachweislich im Mietvertrag vermerkt.
Nutzung: Das Wohnmobil darf nicht weiter- bzw. untervermietet werden, es darf nur zu Camping üblichen Zwecken benutzt werden. Personen mit anzeigepflichtigen oder ansteckenden Krankheiten dürfen das Fahrzeug nicht benutzen. Das Rauchen sowie die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet, verboten, bei Missachtung fällt eine Gebühr von jeweils 250,- € an. Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter haftet für jeden erkennbaren Schaden zusätzlich. Untersagt werden Beteiligungen an motorsportlichen Veranstaltungen, Musikfestivals sowie Fahrzeugstests.
Auslandsfahrten: Fahrten ins Ausland, bei denen nicht eindeutig der Versicherungsschutz durch den Haftpflichtversicherer gewährleistet ist, sind zu unterlassen. Bei Zweifel bedarf es der Klärung vor Übernahm des Wohnmobils durch den Vermieter. Entstehen im Reisegebiet Unruhen oder kriegerische Handlungen, so ist dieses Gebiet sofort zu verlassen. Fahrten in die Türkei und das Nicht-EU-Restgebiet des ehemaligen Jugoslawien sind nicht erlaubt. Dem Vermieter sind vor Abfahrt das Reiseziel sowie die zu bereisenden Länder mitzuteilen. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Folgeschäden.
Reparaturen jeglicher Art am Mietfahrzeug bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Vermieters.
Unfall: Die zuständige Polizei ist immer bei jedem entstandenem Unfall, Vandalismus, Brand, Wildschaden oder Diebstahl zu verständigen. Bei der Rückgabe des Fahrzeuges ist zwingend ein Unfallmeldeformular mit den Angaben der Unfallbeteiligten vorzulegen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Vermieter ist in jedem Fall sofort telefonisch, per E-Mail oder per Fax zu verständigen. Der Vermieter behält sich vor, weitere Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen.
Versicherungsschutz: Haftpflichtversicherung 100 Mio € pauschal, Voll- und Teilkasko 1.000,- € SB je Schadenfall speziell für Vermietfahrzeuge sind abgeschlossen. Reiserücktrittsversicherung und sonstige Versicherungen können beim Vermieter abgeschlossen werden.
Haftung des Mieters: Der Mieter haftet im Rahmen der jeweiligen Beträge der Selbstbeteiligung pro Schadenfall der einzelnen Versicherungen je in voller Höhe. Schäden, die von der jeweiligen Versicherung nicht anerkannt oder abgelehnt werden, haftet der Mieter in vollem Umfang. Gründe hierfür kann grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, Fahrerflucht, Alkohol- oder Drogenkonsum sein. Weiterhin haftet der Mieter in vollem  Umfang für Schäden an An- und Aufbauten. Im vollem Umfang haftet der Mieter bei Schäden, die durch Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe gemäß § 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVo verursacht werden. Sowie in vollem Umfang, wenn durch unzureichend gesichertes Ladegut Schäden am Fahrzeug entstehen (ungenügender Verschluss und schlechtes Verstauen)  weiterhin in vollem Umfang für Schäden, die durch einen nicht berechtigten Fahrer entstanden sind, sowie im vollem Umfang bei Totalverlust. Des Weiteren gelten die Bedingungen der jeweiligen Versicherungen.
Haftung des Vermieters: Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit dies im Rahmen der für das Wohnmobil abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt ist. Für durch die Versicherungen nicht abgedeckte Schäden haftet der Vermieter nur, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
Gerichtsstand: für beide Teile ist der Sitz des Vermieters.

Speicherung und Weitergabe von Personaldaten: Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten von dem Vermieter gespeichert werden. Diese können an den zentralen Warenring, also an Dritte weitergegeben werden, wenn bei Anmietung gemachte Angaben falsch sind, das gemietete Fahrzeug nicht vereinbarungsgemäß zurückgegeben wird. Mietforderungen oder dem Vermieter gegebenen Schecks nicht  eingelöst werden.
Schlussbestimmungen:  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat das keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen. Die unwirksamen Bestimmungen müssen entsprechend umgedeutet werden, so dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.

Hanti Travel

Stefano Fiori & Detlef Sauerborn GbR, Overbeeckskamp 18, 47169 Duisburg

Gültig ab 01.01.2018

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